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Finanzkonglomerate-Meldung

Automatisierte XBRL-Erstellung gemäß EU-Vorgaben für effiziente Meldung & Aufsichtskommunikation.

Benefits

  • Erzeugung der Finanzkonglomerate-Meldung im XBRL-Format
  • Einfache Datenerfassung und Darstellung im Meldebogen-Format
  • Integrierte XBRL-Validierung mit Fehlerberichterstattung
  • Korrektur- und Freigabeprozesse inkl. 4-Augen-Prinzip
  • Bereitstellung aktueller Taxonomie-Updates

HERAUSFORDERUNG

Finanzkonglomerate-Meldung

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454, welche die technischen Durchführungsstandards für die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats regelt, hat vier Ziele:

1. Harmonisierung und Standardisierung der Berichterstattung: Die Verordnung zielt darauf ab, die Berichterstattung von Finanzinstituten hinsichtlich Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen zu vereinheitlichen. Dies soll sicherstellen, dass die relevanten Daten in einer standardisierten Form und mit einem einheitlichen Format an die zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt werden.

2. Verbesserung der Aufsicht: Durch die detaillierte und standardisierte Meldung von Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen sollen die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden, die Risikolage und die Exponierungen von Finanzgruppen besser zu überwachen und zu bewerten. Dies ist wichtig für die Stabilität des Finanzsystems, da solche Risiken bei einer falschen oder unzureichenden Überwachung potenziell systemische Gefahren darstellen können.

3. Erhöhung der Transparenz: Die Verordnung trägt dazu bei, die Transparenz innerhalb von Finanzgruppen zu erhöhen, indem sie sicherstellt, dass Informationen über bedeutende Risikopositionen und interne Transaktionen regelmäßig und in einer standardisierten Weise offengelegt werden.

4. Reduzierung der administrativen Belastung: Durch die Einführung einheitlicher Standards und Meldeformate soll auch die administrative Belastung für Finanzinstitute reduziert werden. Die Institute müssen nicht mehr unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Mitgliedstaaten erfüllen, sondern können sich auf ein einheitliches Meldewesen konzentrieren.

Die Verordnung legt fest, dass die Berichterstattung ab dem 31. Dezember 2023 durch Finanzinstitute in einem standardisierten Format erfolgen muss: XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Dieses standardisierte Format ermöglicht erst die Ziele zu erreichen. Durch die strukturierte, maschinenlesbare Berichterstattung wir die Verarbeitung, Analyse und der Austausch von Finanzdaten durch Aufsichtsbehörden erheblich erleichtert. Die vierteljährige Erzeugung der sog. XBRL-Meldungen erfordert eine Softwareunterstützung.

Automatisierte Erstellung der Finanzkonglomerate-Meldung
Mit FICOD stellt zeb eine Software-as-a-Service-Lösung für die Erstellung von Finanzkonglomerate-Meldungen im XBRL-Format bereit. Die Software wird vollständig von zeb betrieben und gewartet, sodass keine eigene IT-Infrastruktur erforderlich ist und die jährlichen Taxonomie-Updates automatisch bereitgestellt werden. Dadurch bleibt die Compliance mit den regulatorischen Anforderungen dauerhaft sichergestellt.
Benutzerfreundliche Datenerfassung und Validierung
Die Datenbereitstellung und -anzeige erfolgt direkt im Format der Meldebögen und ermöglicht eine komfortable Bearbeitung der Meldedaten. Das XBRL-Format wird automatisch erzeugt und anhand der EIOPA-Taxonomie validiert. Eindeutige Fehlerberichte sowie integrierte Korrekturmöglichkeiten unterstützen eine effiziente und qualitativ hochwertige Meldungserstellung.
Revisionssicherer Melde- und Freigabeprozess

FICOD unterstützt einen durchgängigen und revisionssicheren Meldeprozess von der Datenbereitstellung bis zur Einreichung bei der Aufsichtsbehörde. Die fachliche Freigabe einzelner Meldebögen sowie der gesamten Meldung erfolgt über einen integrierten 4-Augen-Prozess. Nach Abschluss der Prüfung kann die validierte Meldedatei im XBRL-Format heruntergeladen und an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden.

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