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Automatisierte XBRL-Erstellung gemäß EU-Vorgaben für effiziente Meldung & Aufsichtskommunikation.
Benefits
HERAUSFORDERUNG
Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454, welche die technischen Durchführungsstandards für die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats regelt, hat vier Ziele:
1. Harmonisierung und Standardisierung der Berichterstattung: Die Verordnung zielt darauf ab, die Berichterstattung von Finanzinstituten hinsichtlich Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen zu vereinheitlichen. Dies soll sicherstellen, dass die relevanten Daten in einer standardisierten Form und mit einem einheitlichen Format an die zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt werden.
2. Verbesserung der Aufsicht: Durch die detaillierte und standardisierte Meldung von Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen sollen die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden, die Risikolage und die Exponierungen von Finanzgruppen besser zu überwachen und zu bewerten. Dies ist wichtig für die Stabilität des Finanzsystems, da solche Risiken bei einer falschen oder unzureichenden Überwachung potenziell systemische Gefahren darstellen können.
3. Erhöhung der Transparenz: Die Verordnung trägt dazu bei, die Transparenz innerhalb von Finanzgruppen zu erhöhen, indem sie sicherstellt, dass Informationen über bedeutende Risikopositionen und interne Transaktionen regelmäßig und in einer standardisierten Weise offengelegt werden.
4. Reduzierung der administrativen Belastung: Durch die Einführung einheitlicher Standards und Meldeformate soll auch die administrative Belastung für Finanzinstitute reduziert werden. Die Institute müssen nicht mehr unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Mitgliedstaaten erfüllen, sondern können sich auf ein einheitliches Meldewesen konzentrieren.
Die Verordnung legt fest, dass die Berichterstattung ab dem 31. Dezember 2023 durch Finanzinstitute in einem standardisierten Format erfolgen muss: XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Dieses standardisierte Format ermöglicht erst die Ziele zu erreichen. Durch die strukturierte, maschinenlesbare Berichterstattung wir die Verarbeitung, Analyse und der Austausch von Finanzdaten durch Aufsichtsbehörden erheblich erleichtert. Die vierteljährige Erzeugung der sog. XBRL-Meldungen erfordert eine Softwareunterstützung.
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