Treasury

Durch die Basler Standards wurden die Säule-2-Anforderungen für das Zinsänderungsrisiko (nachfolgend IRRBB bzw. „Interest Rate Risk in the Banking Book“) grundsätzlich überarbeitet und den Instituten wurde eine Vielzahl von Anforderungen bzgl. der anzuwendenden Methoden, der Governance, der strategischen Eckpfeiler und der IT-Infrastruktur für IRRBB gestellt. Darüber hinaus umfassen die Basler Standards Grundsätze für die Aufsichtsbehörden, Offenlegungsanforderungen und den sog. aufsichtsrechtlichen Standardansatz für die barwertige Perspektive. Da Veröffentlichungen des Basler Komitees nur Empfehlungscharakter haben, bedarf es einer separaten Umsetzung durch die einzelnen Länder bzw. die Europäische Union (EU).
Bei der Kernkapitalquote handelt es sich um eine Kennzahl, welche der Analyse der Kapitalstruktur eines Kreditinstitutes dient. Durch die Kernkapitalquote wird der Anteil an Risikopositionen in der Bilanz dargestellt, welcher durch Eigenkapital gedeckt wird. Dieser Anteil muss mindestens sechs Prozent betragen.
Die Leverage Ratio ist eine Kennzahl, welche das Verhältnis zwischen der Kernkapitalquote und den Risikopositionen sowie Derivativen Geschäften eines Kreditinstitutes abbildet.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind Verwaltungsanweisungen, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuletzt mit der 6. MaRisk-Novelle (6. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement) am 16. August 2021 in Kraft gesetzt wurden. Sie sind unter anderem für alle nationalen Bankinstitute verpflichtend und ihre Einhaltung ist Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
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Mit unserer Unterstützung begegnen unsere Kunden drängenden Themen und Herausforderungen, die sich aus dem Wandel der Branche und neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. Als "partners for change" meistern wir gemeinsam die einzige Konstante – die Veränderung.